Infos aus dem Vorstand

Hinweise


  • Zum aktuellen Beregnungsverbot vom 01.07.2025 siehe unten ....

KGV Asseblick Satzung   




Aktuell




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Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv". 


Zum Beregnungsverbot vom 01.07.2025



Am 01.07.2025 hat die Stadt Braunschweig die nachfolgende Allgemeinverfügung erlassen:


Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung im Stadtgebiet vom  01.07.2025




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Informationen aus dem Vorstand vom 16.07.2025


Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,

.... Danke !

Auch in diesem Jahr hatten wir wieder ein sehr schönes Sommerfest. Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal bei Maja und Stefan, Garten 28, für das wunderbare chinesische Essen bedanken. Ein herzliches Dankeschön auch an die Partygirls und die sehr zahlreichen Helferinnen und Helfer. Und: ein Dank an den Wettergott. Elke hat die Fotos bereits auf die Homepage gesetzt. Schaut doch mal rein! Zu den Fotos hier klicken


.... die nächsten Termine: 

- Gartenrundgang am 23. 08., ab 9:00 Uhr

- 27.09.: Herbstfest, Erntedank

- 25.10., ab 9:00 Uhr: Ablesen Wasserverbrauch, Wasserabstellen

- 25.10., ab 9:00 Uhr: Container für Grünschnitt


.... And the winner is....

Wie Ihr wisst, beteiligt sich unser Verein am Landeswettbewerb „Gärten im Städtebau“. In dieser Sache wird eine Jury des Landesvorstands am 29.07. um 15:00 Uhr unseren Verein besuchen und sich ein Bild machen, wie wir mit unseren Gärten, unserem Vereinsleben einen Beitrag zur Lebensqualität im Wohngebiet, zu Umweltschutz und Gemeinschaftssinn leisten.

Wir bitten Euch, dafür zu sorgen, dass wir ein vorzeigbares Bild abgeben.

Der Vorstand | 16.07.2025


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Information aus dem Vorstand 03 / 2025
vom 28.05.2025

Info als PDF anzeigen

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Zum Landeswettbewerb 2025 „Gärten im Städtebau“

Motto: „Kleingartensommer: cool und gemeinsam, statt hitzig und einsam"

Informationen zum Wettbewerb lesen



Gut zu wissen ....



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  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2025 
    vom 21.03.2025 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2025:

    BESCHLÜSSE lesen
     
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen 
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025   

     
    HINWEISE lesen


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Lesetipps aus "Der Fachberater" 

- Beitrag zur "Drittelnutzung"

- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe 

- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung


  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen



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  • Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler 

Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.

Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden

Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!

Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.



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  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.



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Allgemeine Informationen


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.




Silence is golden ...

  • Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig :

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit

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Alle Jahre wieder ...


Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die  Wasserwarte gebeten.

Zum Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch auf dieser Website einsehbar.
Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

Zum Ablesen / Wasserabstellen  (Herbst)

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


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 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

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