
Infos aus dem Vorstand
Aktuell
- Danke an alle Helferinnen und Helfer beim diesjährigen Osterfeuer!
- siehe auch Vorstandsinfo vom 11.04.2026 unten -
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- Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom
20. März 2026
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- Wir haben einen Garten frei!
Kontakt: 0178 8456409
Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv".
Informationen aus dem Vorstand vom 11.04.2026
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
zunächst möchten wir uns im Rückblick auf unser gelungenes Osterfeuer bei allen, die geholfen haben, recht herzlich bedanken.
Vielen Dank. Ohne unsere freiwilligen Helfer könnten wir so ein Fest gar nicht ausrichten.
Sommerfest am 20.06.2026
Das Sommerfest wird am 20.06.2026 stattfinden.
Es haben sich auch hier freiwillige Helfer gefunden. Vielen Dank an dieser Stelle. Wir wollen wieder ein Kinderfest gestalten und natürlich einen
Nationalitätenabend.
Wir schlagen Euch aber folgendes vor:
Es ist für die „Gastgeber“ eine Heidenarbeit, ca. 100 Leute zu verköstigen.
Deshalb der Aufruf an alle:
Bringt eine Spezialität aus Euren Herkunftsländern mit. Damit wird das Angebot noch reichhaltiger und die Arbeit hält sich in Grenzen. Meldet Euch beim Vorstand, damit wir hier besser planen können.
Abwassergruben
2. Auf unserer Mitgliederversammlung spielte das Thema „Abwassergruben“ eine zentrale Rolle. Wir haben uns im Vorstand auf folgende weitere Schritte verständigt:
Zunächst haben wir über den Rat des Stadtbezirks eine Anfrage an den Rat der Stadt verabschiedet, bei der wir wissen wollen, was die gesetzliche Grundlage für den kompletten Austausch der Gruben ist.
Außerdem haben wir angefragt, ob SE BS die Entsorgung der alten kontaminierten Gruben (es handelt sich in der gesamten Stadt um ca. 4500) mit der Stadt abgestimmt ist.
Wir werden einen Brief an den Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder schreiben, mit dem wir die Lage und die damit verbundenen Konsequenzen verdeutlichen.
Wir wollen, dass auch die anderen KGV diesen Brief unterschreiben.
Falls wir die ganze Sache nicht abwenden können, werden wir die Aktion als Vorstand
für alle organisieren. Mit einer Firma, die die Gruben installiert und einer, die die Entsorgung übernimmt. Das senkt die Kosten spürbar.
Vollmacht und Stimmrecht
Vor einem Jahr hatten wir auf der MV beschlossen, dass Mitglieder, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, per Vollmacht ihren Partner/Partnerin beauftragen können und somit auch Stimmrecht haben. Wir haben den Antrag über unsere Notarin beim Amtsgericht eingereicht, wo er bis heute nicht abschließend bearbeitet wurde.
Zwischenzeitlich hat sich der Landesvorsitzende, Ralf Tessensohn; eingeschaltet und dem Gericht geschrieben, dass der Antrag nicht satzungskonform ist. So was geht natürlich überhaupt nicht. Eine Satzung – und sei sie aus der Weimarer Republik - ist ein ehernes Gesetz! Also ziehen wir den Antrag zunächst zurück! Aber wir bleiben dran an dem Thema.
Gartenrundgang: 30. Mai
Am 30. Mai findet der erste Gartenrundgang statt. Also richtet Euch darauf ein und erspart uns gemeinsam irgendwelchen Ärger.
Der Vorstand
Vorstandsinfo vom 11.04.2026 als PDF
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Informationen aus dem Vorstand vom 13.12.2025
Vorstandsinfo vom 13.12. als PDF
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Gut zu wissen ....
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- Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2026
vom 20.03.2026 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2026:
BESCHLÜSSE lesen - Hinweise der Mitgliederversammlungen
Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025
HINWEISE lesen
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Lesetipps aus "Der Fachberater"
- Beitrag zur "Drittelnutzung"
- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe
- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung
- Grundlegendes zur Mitgliederversammlung
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich. Jetzt lesen
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- Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben in Kleingärten:
Dokument lesen
Das Schreiben des Landesverbandes betrifft den Rückbau einiger Sammelgruben (Fäkalienanlagen)
- Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler
Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.
Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden
Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!
Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.
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- Verleih von Kaninchenfallen
Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den Vorstand.
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Herzlichen Glückwunsch!
Unser Verein hat im Sommer 2025 am Landeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ teilgenommen.
Das Ergebnis: Wir haben Platz 2 belegt!
Die Plakette hängt am Vereinsheim. Hinzu kam auch noch ein kleines Preisgeld.
Dazu allen Gartenfreundinnen und –freunden herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön für Eure Arbeit und Eure Mühen in den Gärten.
Allgemeine Informationen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Silence is golden ...
- Ruhezeiten
(gültig seit März 2024)
Ganzjährig :
- Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
- Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt. - Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit
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Alle Jahre wieder ...
Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen
Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die Wasserwarte gebeten.
Zum Anstellen (Frühjahr)
- Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!
Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch
auf dieser Website einsehbar.
Sollte es beim Anstellen des Wassers zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.
Zum Ablesen / Wasserabstellen (Herbst)
- Wasserschächte sind freizuräumen.
- Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
- Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
- Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
- Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per
Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe
Startseite/ Ansprechpartner im Verein)
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„Verträge sind einzuhalten“.
Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen
Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
Transportable Schwimmbecken sind zulässig. Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.
Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.
Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.
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