
Infos aus dem Vorstand
Aktuell
Wir haben einen Garten frei!
Kontakt: 0178 8456409
Save the Date ...
Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv".
Teilnehmen ...
Landeswettbewerb 2025 „Gärten im Städtebau“
Motto: „Kleingartensommer: cool und gemeinsam, statt hitzig und einsam"
Informationen zum Wettbewerb lesen
***
Information aus dem Vorstand 02 / 2025
vom 12.04.2025
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
- ergänzend zur E-mail zu Satzung und Protokoll der Jahreshauptversammlung möchten wir darauf hinweisen, dass für alle, die keine E- mails empfangen, die Möglichkeit besteht, das Protokoll und die aktualisierte Fassung unserer Vereinssatzung im Vereinsheim einzusehen.
- Wiederholt bleiben Gartenfreunde ohne Vorabinformation der Gemeinschafts arbeit fern. Da wir aber die Arbeit planen und auch das Frühstück vorbereiten müssen und dementsprechend von einer vorliegenden Teilnehmerzahl ausgehen, hat der Vorstand in seiner Sitzung am 09.04.2025 folgendes beschlossen:
Wer ohne vorab vereinbarte Terminverschiebung nicht zur Gemeinschaftsarbeit erscheint, zahlt ein Strafgeld in Höhe von 50,- Euro.
Diese Regelung gilt ab 1. Mai 2025.
- Betr. Gärten 50 bis 106: Da sich bisher niemand bereit erklärt hat, die Aufgaben eines Fäkalienwartes für diesen Bereich zu übernehmen, ist es ab sofort nur noch an den Tagen, an denen Gemeinschaftsarbeit stattfindet möglich, den Wagen auszuleihen. (siehe u.a. Ergänzung!)
Der Vorstand
Aktuelle Ergänzung vom 22.04.:
Karl-Heinz Winterbur hat das Amt des Fäkalienwartes übernommen. Er ist für die Gartenanlage 52 - 106 zuständig. Kontakt siehe Liste der Ansprechpartner.
Gut zu wissen ....
***
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2025
vom 21.03.2025 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2025:
BESCHLÜSSE lesen - Hinweise der Mitgliederversammlungen
Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025
HINWEISE lesen
***
Lesetipps aus "Der Fachberater"
- Beitrag zur "Drittelnutzung"
- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe
- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung
- Grundlegendes zur Mitgliederversammlung
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich. Jetzt lesen
***
- Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler
Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.
Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden
Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!
Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.
***
- Verleih von Kaninchenfallen
Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den Vorstand.
***
Allgemeine Informationen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Silence is golden ...
- Ruhezeiten
(gültig seit März 2024)
Ganzjährig :
- Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
- Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt. - Sonn- und Feiertage ganztägig
************************************************

Alle Jahre wieder ...
Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen
Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die Wasserwarte gebeten.
Zum Anstellen (Frühjahr)
- Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!
Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Sollte es beim Anstellen des Wassers zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.
Zum Ablesen / Wasserabstellen (Herbst)
- Wasserschächte sind freizuräumen.
- Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
- Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
- Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
- Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per
Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe
Startseite/ Ansprechpartner im Verein)
************************************************
„Verträge sind einzuhalten“.
Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen
Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
Transportable Schwimmbecken sind zulässig. Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.
Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.
Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.
*************************************************