
Infos aus dem Vorstand
Aktuell
- 25.10. ab 9:00 Uhr:
Ablesen Wasserverbrauch, Wasserabstellen sowie Container für Grünschnitt - Fotos vom Sommerfest 2025
findet ihr in der Galerie - Wir haben einen Garten frei!
Kontakt: 0178 8456409
Save the Date ...
Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv".

Informationen aus dem Vorstand vom 29.09.2025
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
das Gartenjahr neigt sich dem Ende zu, doch bevor wir in den Winterschlaf versinken, gibt es noch einige Informationen:
1. Zunächst: Herzlichen Glückwunsch!
Unser Verein hat bekanntlich am Landeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ teilgenommen.
Beteiligt waren zahlreiche Vereine aus den Landesverbänden Braunschweig, Niedersachsen und Ostfriesland und es gab einen ausführlichen Gartenrundgang von Vertretern des Landes in unserer Anlage, der durch unsere Vorstände begleitet wurde.
Das Ergebnis: Wir haben Platz 2 belegt!
Die Plakette hängt am Vereinsheim. Hinzu kam auch noch ein kleines Preisgeld.
Dazu allen Gartenfreundinnen und –freunden herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön für Eure Arbeit und Eure Mühen in den Gärten.
2. Wichtig: Container, Wasserablesen und Wasserabstellen am 25.10.2025
Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass am 25. Oktober:
- Der Wasserverbrauch abgelesen und das Wasser abgestellt wird und
- zwei Container für Grünabfälle bereitgestellt werden.
Dazu informieren wir noch einmal konkret.
3. Rückblick: Herbstfest
Am 27.09. haben wir gemeinsam mit ca. 50 Gartenfreundinnen und –freunden das Erntedankfest gefeiert. Wie immer hervorragend vorbereitet von unseren „Partygirls“. Dafür ein herzliches Dankeschön. Wir überlegen aber, ob sich der Aufwand und die
viele Arbeit angesichts der sehr überschaubaren Resonanz lohnt. Darüber wird zu reden sein.
Zum 2. Gartenrundgang
Am 23.09. fand der zweite Gartenrundgang des Jahres statt. Wir haben 31. Briefe mit Hinweisen, aber auch Auflagen verschicken müssen! In der Regel handelt es
sich um Erinnerungen und Fristsetzungen, aber in einigen Fällen mussten wir das auch mit der Ankündigung einer Abmahnung verbinden, sollten die Mängel nicht
fristgerecht behoben sein.
***
Informationen aus dem Vorstand vom 16.07.2025 (gekürzt)
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
.... Danke !
Auch in diesem Jahr hatten wir wieder ein sehr schönes Sommerfest. Ein herzliches Dankeschön an sehr zahlreichen Helferinnen und Helfer.
.... die nächsten Termine:
- 25.10., ab 9:00 Uhr: Ablesen Wasserverbrauch, Wasserabstellen
- 25.10., ab 9:00 Uhr: Container für Grünschnitt
***
Information aus dem Vorstand 03 / 2025
vom 28.05.2025
Gut zu wissen ....
***
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2025
vom 21.03.2025 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2025:
BESCHLÜSSE lesen - Hinweise der Mitgliederversammlungen
Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025
HINWEISE lesen
***
Lesetipps aus "Der Fachberater"
- Beitrag zur "Drittelnutzung"
- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe
- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung
- Grundlegendes zur Mitgliederversammlung
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich. Jetzt lesen
***
- Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler
Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.
Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden
Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!
Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.
***
- Verleih von Kaninchenfallen
Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den Vorstand.
***
Allgemeine Informationen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Silence is golden ...
- Ruhezeiten
(gültig seit März 2024)
Ganzjährig :
- Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
- Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt. - Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit
************************************************

Alle Jahre wieder ...
Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen
Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die Wasserwarte gebeten.
Zum Anstellen (Frühjahr)
- Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!
Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch
auf dieser Website einsehbar.
Sollte es beim Anstellen des Wassers zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.
Zum Ablesen / Wasserabstellen (Herbst)
- Wasserschächte sind freizuräumen.
- Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
- Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
- Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
- Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per
Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe
Startseite/ Ansprechpartner im Verein)
************************************************
„Verträge sind einzuhalten“.
Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen
Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope
Transportable Schwimmbecken sind zulässig. Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.
Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.
Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.
*************************************************