Infos aus dem Vorstand

Aktuell


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  • Wir haben einen Garten frei!
    Kontakt: 0178 8456409



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Und sonst so ?

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Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv". 

Informationen aus dem Vorstand vom 17.06.2026


Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


1. Terminankündigung

mit der Vorstandsinfo vom 09.05.2026 hatten wir Euch bereits darüber informiert, dass aufgrund der ins Alter gekommenen Stromkästen und Zähler Vorsorge zu treffen ist und haben als Vorstand eine jährliche Umlage ins Auge gefasst. Das muss allerdings auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Deshalb werdet Ihr in Kürze Einladungen zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. August erhalten. Angefügt wird der Text von zwei Anträgen sein. Bitte haltet Euch diesen Termin frei!


2. Gartenrundgang

Der erste Gartenrundgang des Jahres hat stattgefunden. Wie immer – viel Anlass zur Freude. Einige Briefe müssen wir aber doch verschicken. Meist mit freundlichen Hinweisen und sanften Ermahnungen, einige wenige sind ernster formuliert. Dennoch ein großes Dankeschön an Euch für tolle Gärten.


3. Biotop
Im Biotop wurde eine Bank aufgestellt. Falls Ihr Lust habt, dort Disteln zu bekämpfen, kann man sich auf dieser Bank ausruhen. In erster Linie soll sie aber dazu dienen, Ernteüberschüsse für die Allgemeinheit bereit zu stellen, also eine Art Tauschbörse im Verein zu sein. 


Der Vorstand

Vorstandsinfo vom 17.06.2026 als PDF



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Informationen aus dem Vorstand vom 09.05.2026

Vorstandsinfo vom 09.05.2026 als PDF

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Informationen aus dem Vorstand vom 11.04.2026

Vorstandsinfo vom 11.04.2026 als PDF

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Gut zu wissen ....



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  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2026 
    vom 20.03.2026 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2026:

    BESCHLÜSSE lesen 
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen 
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025   

     
    HINWEISE lesen


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Lesetipps aus "Der Fachberater" 

- Beitrag zur "Drittelnutzung"

- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe 

- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung


  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen


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  •  Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben in Kleingärten:  Dokument lesen

Das Schreiben des Landesverbandes betrifft den Rückbau einiger Sammelgruben (Fäkalienanlagen)


  • Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler 

Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.

Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden

Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!

Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.


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  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.


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Herzlichen Glückwunsch!

Unser Verein hat im Sommer 2025 am Landeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ teilgenommen.

Das Ergebnis: Wir haben Platz 2 belegt! 
Die Plakette hängt am Vereinsheim. Hinzu kam auch noch ein kleines Preisgeld. 

Dazu allen Gartenfreundinnen und –freunden herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön für Eure Arbeit und Eure Mühen in den Gärten.


Allgemeine Informationen


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.




Silence is golden ...

  • Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig :

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit

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Alle Jahre wieder ...


Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die  Wasserwarte gebeten.

Zum Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch auf dieser Website einsehbar.
Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

Zum Ablesen / Wasserabstellen  (Herbst)

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


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 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

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