Infos aus dem Vorstand

Aktuell



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  • Wir haben einen Garten frei!
    Kontakt: 0178 8456409



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Hier sind die aktuellen Vorstandsinformationen zu finden.
Ältere Mitteilungen enthält das "Archiv". 

Informationen aus dem Vorstand vom 09.05.2026

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,


1.) Der Kleingartenverein kommt in die Jahre und damit einher geht ein natürlicher Verschleiß von Versorgungsanlagen wie Erdkabel und Stromzählern. Ein Garten war einige Zeit ohne Strom, weil frühere Generationen von Pächtern mittels Begrenzungspfählen ein Erdkabel beschädigt haben und der Zahn der Zeit den Rest erledigt hat. So etwas musste von einer Firma repariert werden – und das kostet!

Deshalb noch einmal die eindringliche Warnung: Die Kabel liegen ausgehend von den Stromkästen bis zum Pächter – teils quer durch die Gärten – kaum tiefer als 40 – 50 cm. Wer tiefer gräbt oder Pfosten, Bodenhülsen u. ä. einschlägt, muss mit einer Beschädigung des Kabels rechnen. Das wird teuer!


2.) Unsere Zählerkästen sind natürlich auch schon alt. Im Zuge der Reparaturarbeiten durch die Firma wurde festgesellt, dass die Zähler in den Stromkästen auch marode sind und erneuert werden müssen. Da der Vorschlag zur Ratenzahlung wegen Stromversorgung leider nicht als Antrag in die MV eingeflossen ist und somit nicht abgestimmt werden konnte, müssen wir nun zur a. o. Abstimmung greifen, da lt. Firma Handlungsbedarf besteht.
Wir haben mal einen Kostenvoranschlag für den gesamten Verein machen lassen und machen Euch einen Vorschlag: - Der Kostenvoranschlag beträgt zurzeit gerundet 16.000,00 € und betrifft zunächst nur die Zähler. Die Erdkabel sind darin noch nicht enthalten und sollen (und müssen) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls erneuert werden. 

Vorschlag: Mit den Jahresabrechnungen 2026 und 2027 kassieren wir von allen ans Stromnetz angeschlossenen Gärten eine Umlage von je 80,- Euro. Das allerdings muss in einer MV beschlossen werden. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, schlagen wir Euch speziell zu diesem Punkt eine außerordentliche Mitgliederversammlung vor (nur zu diesem Thema)
Wenn es keine grundsätzlichen Einwände gibt, nennen wir Euch demnächst Ort und Termin.


3.) Wir erinnern noch einmal an den Gartenrundgang am 30.05. ab 9:00 Uhr.


4.) Bekanntlich findet am 20.06. das Sommerfest statt. Wieder mit Kinderfest und Nationalitätenabend Es haben sich schon „internationale Gastgeber“ bereit erklärt, wenn es aber den Wunsch weiterer Pächter*innen gibt, Spezialitäten aus der Heimat anzubieten – sehr gern. Bitte bei Rainer Nagel melden. Natürlich brauchen wir wieder Helferinnen und Helfer. Für Auf- und Abbau, Thekendienst und das Kinderfest. Bitte bei derselben Adresse bzw. bei Petra Springer melden.


Der Vorstand


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Informationen aus dem Vorstand vom 11.04.2026


Vorstandsinfo vom 11.04.2026 als PDF

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Informationen aus dem Vorstand vom 13.12.2025


Vorstandsinfo vom 13.12. als PDF


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Gut zu wissen ....



KGV Asseblick Satzung   



Aktuelles zum  Canabisgesetz 



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  • Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2026 
    vom 20.03.2026 im Überblick sowie weitere Beschlüsse der JHV 2000 - 2026:

    BESCHLÜSSE lesen 
  • Hinweise der Mitgliederversammlungen 
    Hier findet ihr die Übersicht wichtiger Hinweise der JHV 2000 - 2025   

     
    HINWEISE lesen


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Lesetipps aus "Der Fachberater" 

- Beitrag zur "Drittelnutzung"

- Rechtliche Hinweise zur Gartenübergabe 

- Kündigung wegen fehlender kleingärtnerischer Nutzung


  • Grundlegendes zur Mitgliederversammlung

Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im Verein? Wie und wann ist sie einzuberufen? Dieser Artikel aus "Der Fachberater" vom Februar 2023 informiert ausführlich.  Jetzt lesen


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  •  Bau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben in Kleingärten:  Dokument lesen

Das Schreiben des Landesverbandes betrifft den Rückbau einiger Sammelgruben (Fäkalienanlagen)


  • Info zur Entsorgung von befallenem Buchsbaum mit Zünsler 

Die Buchsbäume in unseren Gärten sind fast alle vom Zünsler befallen. Die Entsorgung bei der Firma ALBA geht nur als Restabfall.

Da die Kompostanlage bei ALBA nicht heiß genug wird, dürfen die Zünsler-befallenen Buchsbäume nicht über Grünschnitt entsorgt werden

Die müssen – am besten in Säcken verpackt – über den Restmüll in die Verbrennung gehen!

Das gilt auch für die Entsorgung über z.B. die Firma Bötel.


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  • Verleih von Kaninchenfallen

Der Verein verfügt über Kaninchenfallen. Die Tiere werden lebend gefangen. Bei Interesse wendet Euch bitte an den  Vorstand.


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Herzlichen Glückwunsch!

Unser Verein hat im Sommer 2025 am Landeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ teilgenommen.

Das Ergebnis: Wir haben Platz 2 belegt! 
Die Plakette hängt am Vereinsheim. Hinzu kam auch noch ein kleines Preisgeld. 

Dazu allen Gartenfreundinnen und –freunden herzlichen Glückwunsch und ein großes Dankeschön für Eure Arbeit und Eure Mühen in den Gärten.


Allgemeine Informationen


Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.




Silence is golden ...

  • Ruhezeiten

(gültig seit März 2024)

Ganzjährig :

  • Montag bis Freitag von 13 - 15 Uhr und ab 20 Uhr
  • Samstag von 13 - 15 Uhr und ab 18 Uhr
    In der Zeit von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ausschließlich nur Rasen mähen oder Heckenschnitt mit Elektroschere, andere lärmmachende Maschinen sind untersagt.
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig Ruhezeit

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Alle Jahre wieder ...


Wichtige Hinweise zum Wasseranstellen / -abstellen

Vorab:
Keine Anwesenheitspflicht für Pächter.
Es wird jedoch um breite Unterstützung für die  Wasserwarte gebeten.

Zum Anstellen (Frühjahr)

  • Die Zuläufe sind vor dem Wasseranstellen zu schließen!

Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben und sind auch auf dieser Website einsehbar.
Sollte es beim Anstellen des Wassers  zu Überflutungen kommen, müssen die GF mit einer Weiterberechnung rechnen.

Zum Ablesen / Wasserabstellen  (Herbst)

  • Wasserschächte sind freizuräumen.
  • Wasserwarte lesen nur den Verbrauch ab.
  • Das Zudrehen der Leitung (vor der Wasseruhr) ist Aufgabe der Pächterinnen und Pächter.
  • Wenn Wasserschächte nicht freigeräumt wurden, wird beim Ablesen kein Verbrauch mehr festgestellt, sondern geschätzt und zur Sicherheit ein Aufschlag von 20 Kubikmetern erhoben.
  • Der Stand der Wasseruhr kann den Wasserwarten per Foto mit Angabe der Gartennummer per Whatsapp mitgeteilt werden. (Kontakt und Mobilnummer siehe  Startseite/ Ansprechpartner im Verein)


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 „Verträge sind einzuhalten“.

Im von allen unterschriebenen Pachtvertrag steht unter § 5 Errichtung, Unterhaltung und Benutzung baulicher Anlagen

Punkt 8: Wasserbecken, Zierbrunnen, Gartenteiche, Biotope

Transportable Schwimmbecken sind zulässig.  Die Aufstellung dieser Becken wird für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober beschränkt.


Jedes Mitglied kann zur Mitgliederversammlung einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen.

Solange das jedoch nicht geschehen ist, gilt auch diese Bestimmung für alle Pächter/innen verbindlich.

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